Leichtere Einreise für Pflegehelfer
Das geplante neue Einwanderungsgesetz wird einige Neuerungen u.a. für Pflegehilftskräfte beinhalten. Neu wird der §22a aufgenommen, der es nun ermöglicht Pflegehilfskräfte eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, die über eine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung im Ausland verfügen. Wir von Care in Germany verfügen über eine ausreichend Auswahl an geeigneten Kandidaten, um Ihren Bedarf zu decken. Weitere Informationen zum geplanten Gesetz finden…