Das Bundesland Sachsen lehnt die Unterstützung von CiG durch englischsprachige Pflegefachkräfte ab und setzt lieber auf Lockdowns und Triage.
Hier die Antwort aus dem Ministerium:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
mit E-Mail vom 15.11.2021 unterbreiteten Sie Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer ein Angebot zur zeitnahen Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte für Krankenhäuser im Freistaat Sachsen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Ministerpräsident nicht alle Schreiben selbst beantworten kann und daher das fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gebeten hat, sich Ihres Vorschlages anzunehmen.
Zunächst möchten wir uns für Ihr Engagement bedanken. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, wie stark der Fachkräftemangel insbesondere den Gesundheitsbereich erreicht hat. Die Gewinnung und Integration ausländischer Gesundheitsfachkräfte ist daher ein wichtiger Baustein, um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Freistaat Sachsen aufrecht zu erhalten. Als SMS befürworten wir daher entsprechende Projekte und haben in der Vergangenheit auch bereits mehrfach Infoveranstaltungen für Arbeitgeber zu bestehenden Möglichkeiten der Anwerbung und auch der finanziellen Unterstützung durchgeführt.
Gerade die Gesundheitsberufe unterliegen in Deutschland jedoch besonderen rechtlichen Bedingungen. Neben der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ist zwingend eine Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erforderlich. Diese Anerkennung setzt nicht nur die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Ausbildung, sondern auch fundierte Deutschkenntnisse voraus. Die Pflegekräfte müssen selbstständig und teilweise eigenverantwortlich in allen Bereichen ihres Berufsbildes tätig werden. Sie müssen dabei in der Lage sein, sich jederzeit mit Kollegen und Patienten zu verständigen.
Ein Verzicht auf die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse oder auf bestimmte Voraussetzungen für die Anerkennung ist daher nicht möglich, weder rechtlich noch aus Patientenschutzgründen – auch bzw. gerade in Pandemiesituationen, wo schnell und unter erschwerten Bedingungen gehandelt werden muss. Ein kurzfristiger Einsatz der von Ihnen betreuten ausländischen Pflegekräfte als Fachkraft wird daher nicht möglich sein.
Ungeachtet dessen obliegt es auch nicht der sächsischen Staatsregierung, selbst ausländische Pflegefachkräfte anzuwerben oder an sächsische Gesundheitseinrichtungen zu vermitteln. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit Krankenhausträgern im Freistaat Sachsen in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten der mittelfristigen Einbindung ausländischer Pflegekräfte zu erörtern.
Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit viel Erfolg und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Nxxx
Bürgerbeauftragte